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Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.S.E.A. Autoglas GmbH

Stand: 01.07.2014

1. Allgemeines

1.1 Vertragspartner für alle Bestellungen ist die A.S.E.A. GmbH, Bahnhofstrasse 43, 66459 Kirkel (im Folgenden „A.S.E.A.“, „uns“ oder „wir“). Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Geschäfte mit A.S.E.A. gegenüber Unternehmern im Sinne des BGB Anwendung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir erkennen diese ausdrücklich schriftlich an. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2 Nebenabreden, besondere Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

1.3 Erlangt der Kunde erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von unseren AGB Kenntnis, so werden diese Vertragsbestandteil mit der vorbehaltlosen Annahme der Ware, es sei denn er hat der Geltung unserer AGB ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Unterlagen

2.1 Alle Angebote von A.S.E.A. sind grundsätzlich freibleibend. Bei unserem Internetangebot und Newslettern handelt es sich nicht um Angebote im Rechtssinn, sondern um eine Einladung zum Angebot.

2.2 Das Angebot eines Kunden können wir innerhalb von drei Wochen annehmen. Der Kunde ist drei Wochen an sein Angebot gebunden, sofern sich nichts anderes aus dem Angebot ergibt.

2.3 Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware zustande.

2.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung von Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden sowie die rechtzeitige und vollständige Belieferung durch unsere Zulieferer voraus. Bei Ware, die nach Auftragserteilung nicht lieferbar ist, werden wir den Kunden hierüber umgehend informieren. Wir sind in diesem Fall berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Auftragsbestätigung vom Vertrag zurückzutreten und evtl. bereits erbrachte Gegenleistungen zu erstatten, ohne dass hierdurch weitere Ersatzansprüche uns gegenüber ausgelöst werden.

2.5 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen (z. B. Kataloge, Poster etc.) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor deren Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Veränderung, Weitergabe an Dritte oder sonstigen Nutzung bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.

2.6 Für Verständigungsfehler bei nicht schriftlicher Kommunikation übernehmen wir keinerlei Haftung. Mündliche oder fernmündliche Willenserklärungen bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten.

3.2 Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

3.3 Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Die Vereinbarung eines Skontos bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4 Die Verzugszinsen betragen gegenüber Unternehmern als Kunden mindestens 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.5 A.S.E.A. ist jederzeit, insbesondere bei Neukunden, berechtigt, Vorleistung (§ 321 BGB) zu verlangen, d. h. nach Wahl von A.S.E.A. nur gegen Barnachnahme oder Vorkasse zu liefern.

3.6 A.S.E.A. ist jederzeit, insbesondere wenn wir von einer Gefährdung unseres Zahlungsanspruches Kenntnis erhalten, berechtigt, alle offen stehenden Rechnungen ohne Mahnung fällig zu stellen und Barzahlung zu verlangen.

3.7 Eine Aufrechnung unserer Forderungen mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3.8 Rechnungsreklamationen sind unverzüglich (§ 121 BGB) mitzuteilen. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung werden Reklamationen nicht mehr akzeptiert.

4. Lieferumfang und Lieferzeit

4.1 Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung oder den sonst zwischen A.S.E.A. und Kunden getroffenen Vereinbarungen.

4.2 Angaben in unseren Katalogen oder sonstigem Informationsmaterial stellen keine Garantien für eine besondere Produktbeschaffenheit dar.

4.3 Eine von uns angegebene Lieferzeit oder ein Liefertermin stellt kein Fixgeschäft dar. Ein Fixgeschäft bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4.4 In Verzug kommen wir nur, wenn uns vom Kunden eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (mindestens 5 Werktage) gesetzt worden ist und diese erfolglos verstrichen ist.

4.5 Auch eine vorübergehende Annahmeverhinderung begründet einen Annahmeverzug. Im Fall eines Annahmeverzuges oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

4.6 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise zzgl. Versandkosten ab Werk. Die Versendung erfolgt stets auf Wunsch und Gefahr des Kunden. Die Wahl des Versandunternehmens steht A.S.E.A. zu. Die Höhe der Versandkosten teilen wir bei Bestellung mit.

4.7 A.S.E.A. ist jederzeit zur Erbringung von Teilleistungen und -lieferungen berechtigt. § 324 Abs. 5, S. 1 BGB wird ausgeschlossen.

4.8 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in den Fällen, in denen kein Versendungskauf (§ 447 BGB) vorliegt, spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

 

4.9 Sofern der Kunde es wünscht und die Kosten hierfür übernimmt, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken.

5. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von A.S.E.A. oder eines unserer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von mindestens 5 Tagen. Alternativ können wir wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6. Gewährleistung

6.1 Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB gelten für alle Unternehmer.

6.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

6.3 Im Fall der Nacherfüllung kommt der Kunde seiner vertraglichen Schadensminderungspflicht nur dann nach, wenn er uns die Möglichkeit gegeben hat, bis zur Mangelbeseitigung/Lieferung einer neuen mangelfreien Sache für geeigneten Ersatz zu sorgen.

6.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

6.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Für Verschleißteile, insbesondere Anbauteile wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn der Mangel beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, bzw. eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Gewährleistungsausschluss für Verschleißteile greift auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einer Verpflichtung zum Schadensersatz aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen.

6.6 Im Falle eines Rücktrittes vom Vertrag entfällt eine Ersatzpflicht von A.S.E.A. für Verschleißteile.

6.7 Mängelanzeigen und Rücktritt bedürfen der Schriftform.

7. Haftung und Schadensersatz

7.1 Unsere Haftung auf Schadensersatzansprüche ist begrenzt auf eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns kein Vorsatz angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

7.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Hinsichtlich der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbegrenzung unberührt. Das gleiche gilt für die zwingende Haftung nach anderen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

7.4 Die Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle von Schadensersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

7.5 Die Verwendung unserer Produkte ist nur in denjenigen Staaten gestattet, in denen gewerbliche Schutzrechte für die Produkte von A.S.E.A. bestehen. Der Export in Staaten, in denen keine Schutzrechte von A.S.E.A. bestehen, erfolgt auf alleiniges Risiko und in alleiniger Verantwortung des Kunden. Sollten hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt werden und A.S.E.A. deshalb in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns insoweit von allen Kosten freizustellen.

7.6 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter diesen Abschnitt vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von A.S.E.A. bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

8.2 Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden ("Verarbeitung"). Die Verarbeitung erfolgt für A.S.E.A.; wenn der Wert des A.S.E.A. gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert des nicht A.S.E.A. gehörenden Liefergegenstandes und/oder der Verarbeitung, so erwirbt A.S.E.A. Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit A.S.E.A. nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich A.S.E.A. und der Kunde darüber einig, dass der Kunde A.S.E.A. Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des A.S.E.A. gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit A.S.E.A. nicht gehörender Ware. Soweit A.S.E.A. nach dieser Ziff. 8 Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Kunde sie für A.S.E.A. unentgeltlich.

8.3 Für den Fall der Veräußerung der Ware oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an A.S.E.A. ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von A.S.E.A. in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der A.S.E.A. abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

8.4 Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß dieser Ziff. 8 an A.S.E.A. abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an A.S.E.A. weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist A.S.E.A. berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann A.S.E.A. nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.

8.5 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde A.S.E.A. die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

8.6 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde A.S.E.A. unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

8.7 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die A.S.E.A. zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird A.S.E.A. auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der A.S.E.A. zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. A.S.E.A. steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

8.8 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist A.S.E.A. auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung von A.S.E.A., es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

9. Datenschutz

A.S.E.A. speichert und nutzt personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Kunde kann der Verwendung der personenbezogenen Daten für eigene Marketingzwecke jederzeit widersprechen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.